Die Wirksamkeit von Massnahmen des Bundes überprüfen
Bern, 3.11.2004 - Staatliches Handeln legitimiert sich heute nicht allein durch die rechtmässige Erfüllung verfassungsmässiger und gesetzlicher Aufgaben, sondern vor allem auch durch eine wirksame, effiziente und nachhaltige Lösung öffentlicher Herausforderungen und Probleme. Der Bundesrat hat daher verschiedene Massnahmen beschlossen, mit denen die Tätigkeiten des Bundes besser auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Er will damit die Wirkungsorientierung in der Bundesverwaltung verstärken, die Transparenz entsprechender Überprüfungen und deren Qualität verbessern sowie die Wirtschaftlichkeit stärker gewichten.