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Veröffentlicht am 15. Januar 2003

Stimmenauszählung: Zählmaschinen und Waagen künftig erlaubt

Bern, 15.1.2003 - Bundesrat lässt technische Hilfsmittel zur Stimmenauszählung unter bestimmten Voraussetzungen zu. Für die Ermittlung der Ergebnisse eidgenössischer Volksabstimmungen dürfen die Gemeinden künftig auch Zählmaschinen und Präzisionswaagen einsetzen. Voraussetzung ist jedoch, dass die technischen Hilfsmittel den rechtlichen Bestimmungen entsprechen, von den zuständigen Behörden zugelassen werden und geeicht sind. Der Bundesrat hat am Mittwoch ein Kreisschreiben an die Kantone mit dem entsprechenden Beschluss verabschiedet. Die Neuregelung soll bereits für den Urnengang vom 9. Februar zum Tragen kommen.