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Veröffentlicht am 2. Juli 2008

Vertiefte Abklärungen im Bereich der organisierten Suizidhilfe

Bern, 2.7.2008 - Der Bundesrat will vertieft abklären, ob im Bereich der organisierten Suizidhilfe spezifische gesetzliche Regelungen erforderlich sind. Ein umfassendes Aufsichtsgesetz steht aber nicht zur Diskussion. Er hat am Mittwoch das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, ihm anfangs 2009 Bericht zu erstatten.