Eidgenössische Volksabstimmungen künftig an fixen Daten
Bern, 17.6.2002 - Abstimmungstermine brauchen künftig nicht mehr jedes Jahr speziell fixiert zu werden. Vielmehr finden eidgenössische Urnengänge fortan an festen Daten statt. So hat es der Bundesrat mit einer Revision der Verordnung über die Politischen Rechte festgelegt. Zugleich ermöglicht er Auslandschweizer Stimmberechtigten weitere Erleichterungen bei der Ausübung ihrer politischen Rechte.