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Veröffentlicht am 8. Juli 2008

Änderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo

Bern, 8.7.2008 - Der Bundesrat hat am 25. Juni 2008 eine Änderung des Rüstungsgüterembargos gegenüber der Demokratischen Republik Kongo beschlossen. Die Schweiz setzt damit die Resolution 1807 des UNO-Sicherheitsrats vom 31. März 2008 um. Die Verordnungsänderung, welche weitgehend formaler Natur ist, wurde am 8. Juli 2008 veröffentlicht und tritt am 15. Juli 2008 in Kraft.