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Veröffentlicht am 5. September 2001

Bundesrat genehmigt Schaffhauser Richtplan

Bern, 5.9.2001 - Der Bundesrat hat die Neufassung des Richtplans des Kantons Schaffhausen heute genehmigt. Die bisherige, aus dem Jahr 1987 stammende Planung, wurde gesamthaft überarbeitet. Mit der Gutheissung sind einige Auflagen und Empfehlungen verbunden. So sind beispielsweise die allfälligen Auswirkungen eines veränderten Flugregimes des Flughafens Zürich auf die Siedlungsentwicklung des Kantons zu berücksichtigen.