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Veröffentlicht am 3. September 2008

Neuerungen im Strafrecht werden überprüft; Bundesrat beantragt die Annahme von zwei Postulaten

Bern, 3.9.2008 - Der Bundesrat will die Wirksamkeit verschiedener Neuerungen im Strafrecht überprüfen, wie aus seiner am Mittwoch verabschiedeten Antwort auf zwei Postulate hervorgeht. Die geplante Evaluation umfasst die Ersetzung der kurzen Freiheitsstrafen durch Geldstrafen und gemeinnützige Arbeit, die neue Form der Verwahrung, die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Unternehmens sowie das neue Jugendstrafrecht.