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Veröffentlicht am 3. September 2008

Vereinfachte Nachbesteuerung in Erbfällen und straflose Selbstanzeige ab Anfang 2010

Bern, 3.9.2008 - Ab Anfang 2010 können Erben bei Offenlegung einer Steuerhinterziehung des Erblassers von einer tieferen Nachsteuer und einem tieferen Verzugszins profitieren: Nachsteuer und Verzugszins sind nur noch für die letzten drei statt zehn Steuerjahre vor dem Tod des Erblassers geschuldet. Neu kann auch bei Offenlegung eigener Steuerhinterziehungen (Selbstanzeige) einmalig auf die Erhebung der Busse verzichtet werden, so dass nur die Nachsteuer und der Verzugszins entrichtet werden müssen. Der Bundesrat hat die entsprechenden Gesetzesänderungen auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt, nachdem die Referendumsfrist am 10. Juli 2008 unbenutzt abgelaufen war. Mit diesen beiden Massnahmen sollen hinterzogene Einkommen und Vermögen leichter der Legalität zugeführt werden, was das Steuersubstrat und damit die zu erwartenden Steuereinnahmen erhöht.