Einheitliche Aufsicht über eine unabhängige Bundesanwaltschaft; Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Strafbehördenorganisationsgesetz
Bern, 10.9.2008 - Die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft soll verbessert werden. Sie wird deshalb nach der am Mittwoch vom Bundesrat verabschiedeten Botschaft zum Strafbehördenorganisationsgesetz in Zukunft ausschliesslich durch den Bundesrat ausgeübt werden. Gleichzeitig gewährleisten dessen eingeschränkte Weisungsbefugnisse die Unabhängigkeit der Strafverfolgungsbehörden.