Vorentwurf für Bundesgesetz über die Fusion - Bundesrat nimmt Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis
Bern, 15.9.1999 - Der Bundesrat nahm heute Kenntnis von den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens betreffend den Vorentwurf eines Bundesgesetzes über die Fusion, die Spaltung und die Umwandlung von Rechtsträgern (Fusionsgesetz). Bei dieser Gelegenheit hat er das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement sowie das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, gemeinsam den Vorentwurf im Lichte der anlässlich der Vernehmlassung eingegangenen Äusserungen und Vorschläge zu überarbeiten. Eine Botschaft für das Parlament muss bis zum 30. März 2000 ausgearbeitet werden.