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Veröffentlicht am 5. November 1999

Bundesratsentscheide zur Zürcher Spitalliste

Bern, 5.11.1999 - Der Bundesrat hat am Mittwoch über Beschwerden von 15 Privatkliniken gegen die Zürcher Spitalliste entschieden, nachdem er in einer ersten Runde bereits am 17. Februar 1999 die Beschwerden von fünf Regionalspitälern im Wesentlichen abgewiesen hatte. Er kommt zum Schluss, dass die Zürcher Spitalplanung grundsätzlich bedarfsgerecht ist. Zudem hält es vor Bundesrecht stand, dass 13 der beschwerdeführenden Kliniken nicht zur Behandlung von Patientinnen und Patienten der obligatorischen Krankenversicherung in der allgemeinen Abteilung zugelassen worden sind.