Das Protokoll Nr. 13 zur EMRK über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe tritt in Kraft
Bern, 1.7.2003 - Das vom Europarat ausgearbeitete Protokoll Nr. 13 zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), das die Todesstrafe unter allen Umständen verbietet, wurde am 3. Mai 2002 anlässlich der 110. Sitzung des Ministerkomitees zur Unterzeichnung aufgelegt. Drei Monate nach der Hinterlegung der zehnten Ratifikationsurkunde tritt das Protokoll heute, am 1. Juli 2003, in Kraft.