LSVA, 34t-Limite und 40t-Kontingente ab 1. Januar 2001
Bern, 1.11.2000 - In- und ausländische Lastwagen bezahlen für die Benützung des schweizerischen Strassennetzes vom 1. Januar 2001 an eine Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Gleichzeitig wird die Gewichtslimite von heute 28 Tonnen auf 34 Tonnen erhöht. Ferner werden die im bilateralen Landverkehrsabkommen vorgesehenen Kontingente für 40-Tonnen-Fahrzeuge sowie für Leicht- und Leerfahrten eingeführt. Mit diesem Entscheid will der Bundesrat die Akzeptanz der LSVA sowohl in der EU als auch in der Schweiz erhöhen. Er hat zudem verschiedene Verordnungen in Zusammenhang mit dem Landverkehrsabkommen (LVA) verabschiedet.