UMSETZUNG DES LANDVERKEHRSABKOMMENS
Bern, 13.7.2000 - Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Vernehmlassung zu verschiedenen Verordnungen zur Umsetzung des Landverkehrsabkommens mit der EU gestartet. Sie regeln den Vollzug der Kontingente für 40-Tonnen- Lastwagen sowie für Leer- und Leichtfahrten. Zudem werden die Mindestanforderungen für die Zulassung als Strassentransportunternehmen sowie die technischen und sozialen Normen für die Abwicklung von Transporten von gefährlichen Gütern auf der Strasse festgelegt. Die Kantone, Parteien und interessierte Organisationen haben bis zum 1. September Zeit, sich zu den Verordnungsentwürfen zu äussern.