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Veröffentlicht am 9. Oktober 2008

Eintragung der Bezeichnung «St. Galler Bratwurst» oder «St. Galler Kalbsbratwurst» als geschützte geografische Angabe

Bern, 9.10.2008 - Der Einspracheentscheid des BLW vom 25. August 2008 wurde nicht angefochten. Mit diesem Entscheid wurden die Argumente des einzigen Einsprechers gegen das öffentlich aufgelegte Pflichtenheft der St. Galler Bratwurst / Kalbsbratwurst verworfen.