Medizinalberuferegister wird schrittweise eingeführt
Bern, 15.10.2008 - In der Schweiz fehlte bislang ein zentrales Medizinalberuferegister, ein Mangel, den das 2007 eingeführte Medizinalberufegesetz und die entsprechende Verordnung beheben. Letztere wurde heute durch den Bundesrat genehmigt und tritt am 1. November 2008 in Kraft. Gleichzeitig wird das Medizinalberuferegister MEDREG für die Kantone und die Berufsorganisationen zugänglich sein. Gemeinsam mit diesen Partnern werden die Daten über die Medizinalpersonen vervollständigt, so dass 2010 die Öffentlichkeit Einblick erhalten kann.