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Veröffentlicht am 22. Oktober 2008

Fähigkeitsausweis für Bus- und LKW-Chauffeure: Anpassung an die EU-Praxis

Bern, 22.10.2008 - Der neue Fähigkeitsausweis für Bus- und LKW-Chauffeure wird nicht auf dem bestehenden Führerausweis eingetragen sondern auf einer separaten Karte vermerkt. Diese Änderung der Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) hat der Bundesrat heute beschlossen. Wer den Führerausweis der Kategorien D oder C bereits besitzt, hat bis 2013 bzw. 2014 Zeit, um sich den neuen Fähigkeits-ausweis prüfungsfrei zustellen zu lassen.