Anpassung der Gesetzgebung an die neue Bundesverfassung - Bundesrat setzt zwei Bundesgesetze auf 1. Februar 2001 in Kraft
Bern, 11.12.2000 - Der Bundesrat hat das Bundesgesetz über die Anpassung der Bundesgesetzgebung an die Gewährleistung des Redaktionsgeheimnisses sowie das Bundesgesetz über die Zuwendungen und Auszeichnungen ausländischer Regierungen auf den 1. Februar 2001 in Kraft gesetzt. Damit ist die erste Phase der Anpassung der Gesetzgebung an die neue Bundesverfassung abgeschlossen. In einer zweiten Phase werden weitere Gesetze angepasst und die Gesetzgebungsaufträge der neuen Bundesverfassung umgesetzt.