Wohl des Kindes ist oberster Grundsatz der medizinisch unterstützten Fortpflanzung - Bundesrat setzt das Fortpflanzungsmedizingesetz auf den 1. Januar 2001 in Kraft
Bern, 4.12.2000 - Ab kommendem Jahr ist gesetzlich festgelegt, unter welchen Voraussetzungen die Verfahren der medizinisch unterstützen Fortpflanzung beim Menschen angewendet werden dürfen. Oberster Grundsatz der neuen Gesetzgebung ist das Wohl des Kindes. Der Bundesrat hat das Fortpflanzungsmedizingesetz auf den 1. Januar 2001 in Kraft gesetzt.