Den Zugang zu illegalen Inhalten im Internet sperren - Bundespolizei veröffentlicht Positionspapier
Bern, 15.5.2000 - Liegen einem Internet Service Provider konkrete Hinweise einer Strafverfolgungsbehörde auf illegale Netzinhalte vor, sind Sperrungen das strafrechtlich gebotene Verhalten. Dies hält die Bundespolizei in einem am Montag veröffentlichten Positionspapier fest.