Entscheid des Bundesrates über die Spitalliste des Kantons Tessin - Die Spitalliste des Kantons Tessin tritt in Kraft, wird aber bis zum 30. Juni 2001 zu überarbeiten sein
Bern, 3.5.2000 - Der Bundesrat hat die Beschwerde des Kantonalverbandes der Tessiner Krankenversicherer gegen die Spitalliste des Kantons Tessin teilweise gutgeheissen. Die angefochtene Liste kann in Kraft treten, wird aber vom Staatsrat im Rahmen der Überarbeitung der Spitalplanung bis zum 30. Juni 2001 zu präzisieren sein.