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Veröffentlicht am 15. März 2000

Das Informatik Outsourcing der Bundessysteme durch die Kapo Zürich ist nicht rechtmässig

Bern, 15.3.2000 - Das Bundesamt für Polizei (BAP) stellt nach eingehender Prüfung fest, dass die Informatikauslagerung der Kantonspolizei Zürich nicht rechtmässig ist, soweit Informationssysteme des Bundes betroffen sind. Das BAP fordert die Kantonspolizei auf, für diese Systeme das Rückgängigmachen der Auslagerung zu prüfen. Für die Zeit bis zu einem derartigen Entscheid macht das BAP verschiedene Auflagen.