Kinder im Strafverfahren besser schützen - Bundesrat setzt Änderung des Opferhilfegesetzes auf den 1. Oktober 2002 in Kraft
Bern, 13.11.2001 - Minderjährige Opfer von Delikten dürfen künftig nicht mehr dem Beschuldigten gegenübergestellt werden. Zudem werden die Einvernahmen an strikte Bedingungen geknüpft. Mit diesen Neuerungen sollen Kinder im Strafverfahren besser geschützt werden. Der Bundesrat hat die Änderung des Opferhilfegesetzes auf den 1. Oktober 2002 in Kraft gesetzt.