Disziplinarverfahren gegen BAP-Mitarbeiter beendet - Verweis wegen fahrlässiger Dienstpflichtverletzung
Bern, 14.9.2001 - Der Mitarbeiter des Bundesamtes für Polizei (BAP), der im August von seinem Arbeitsplatz aus eine E-Mail mit beleidigendem Inhalt an ein deutsches Webportal versandt hatte, verletzte seine Dienstpflicht fahrlässig. Dies ergab die durch den Rechtsdienst des Amtes durchgeführte Disziplinaruntersuchung. Dem Mitarbeiter wurde ein Verweis erteilt. Für den Fall nochmaliger Verletzung der Dienstpflicht droht ihm die disziplinarische Entlassung.