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Veröffentlicht am 30. August 2001

Klarstellungen zu den rechtlichen Aspekten des "Babyfensters" - Gutachten wirft den Betreibern "unzutreffende Werbung" vor

Bern, 30.8.2001 - Die Verantwortlichen des "Babyfensters" in Einsiedeln stellen die rechtlichen Aspekte ihres Projekts auf fragwürdige bzw. unzutreffende Weise dar. Sie können zwar kaum zivil- oder strafrechtlich belangt werden. Hingegen ist aufgrund des kantonalen Rechts zu beurteilen, ob die Behörden zumindest die unzutreffende Werbung untersagen können. Zu diesem Schluss gelangt ein vom Bundesamt für Justiz (BJ) in Auftrag gegebenes Gutachten. Kritisch äussert sich das Gutachten auch zur Möglichkeit einer anonymen Geburt.