Elektronische Signatur wird der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt - Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Bundesgesetz über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur
Bern, 6.7.2001 - Mit der Gleichstellung von elektronischer Signatur und eigenhändiger Unterschrift will der Bundesrat den elektronischen Geschäftsverkehr fördern. Er hat zu diesem Zweck am Dienstag die Botschaft und den Entwurf zu einem Bundesgesetz über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur verabschiedet.