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Veröffentlicht am 25. April 2001

Teilung eingezogener Vermögenswerte ("Sharing") soll klar geregelt werden - Bundesrat nimmt Kenntnis von den Vernehmlassungsergebnissen

Bern, 25.4.2001 - Der Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Teilung eingezogener Vermögenswerte ("Sharing") ist in der Vernehmlassung grundsätzlich positiv aufgenommen worden. Kritisiert wurde der vorgeschlagene Teilungsschlüssel, und zur Frage der Zweckbindung der eingezogenen Vermögenswerte gingen kontroverse Stellungnahmen ein. Der Bundesrat hat von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis genommen und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, die Botschaft auszuarbeiten.