Mindestnennwert von Aktien beträgt neu 1 Rappen - Bundesrat setzt Gesetzesänderung auf den 1. Mai 2001 in Kraft
Bern, 10.4.2001 - Der Mindestnennwert von Aktien wird von 10 Franken auf 1 Rappen gesenkt. Damit werden der Börsengang für Unternehmen und der Handel mit Aktien erleichtert. Der Bundesrat hat eine entsprechende Änderung des Obligationenrechts auf den 1. Mai 2001 in Kraft gesetzt.