StGB-Revision schützt Gesellschaft besser vor gefährlichen Straftätern als Initiative - Bundesrat lehnt Volksinitiative
Bern, 4.4.2001 - Die Volksinitiative "Lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter" ist Ausdruck einer berechtigten Besorgnis. Doch ihre Vorschläge gehen kaum über die heutigen Regelungen des Strafgesetzbuches hinaus. Zudem rennt die Initiative offene Türen ein: Die laufende Revision des Strafgesetzbuches bringt eine Reihe von Neuerungen, welche die Gesellschaft besser vor gefährlichen Straftätern schützen. Der Bundesrat beantragt deshalb dem Parlament, die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.