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Veröffentlicht am 22. Februar 2001

BAP billigt Informatikauslagerung der Kapo ZH

Bern, 22.2.2001 - Das Bundesamt für Polizei (BAP) hat die Informatikauslagerung der Kantonspolizei Zürich an die Firma Abraxas eingehend geprüft und festgestellt, dass die Firma Abraxas keine BAP-eigenen Daten bearbeitet. Deshalb bestehen keine rechtlichen Bedenken gegen die Auslagerung. Da der Kanton Zürich die vom BAP gesetzten Auflagen erfüllt, ist das Bundesamt mit der getroffenen Lösung einverstanden.