Digitale Signatur der eigenhändigen Unterschrift gleichstellen - Bundesrat schickt zwei Gesetzesentwürfe in die Vernehmlassung
Bern, 17.1.2001 - Die elektronische Signatur soll der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt werden. Damit können Verträge in Zukunft auch auf elektronischem Weg geschlossen werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Entwürfe zum Bundesgesetz über die elektronische Signatur und zum Bundesgesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr in die Vernehmlassung geschickt.