Den Konsumentenschutz massvoll ausbauen - EJPD arbeitet Botschaft zum Bundesgesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr aus
Bern, 9.12.2002 - Der Schutz der Konsumenten bei Online-Einkäufen, aber auch beim gewöhnlichen Kaufvertrag, soll massvoll ausgebaut werden. Dabei sollen jedoch die in der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr geäusserten Einwände berücksichtigt werden. Der Bundesrat hat am Montag von den Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis genommen und das EJPD beauftragt, eine Botschaft auszuarbeiten. Ziel ist ein massvoller Ausbau des Konsumentenschutzes bei sogenannten Fernabsatzverträgen, aber auch beim "herkömmlichen Fahrniskauf."