Besserer Schutz für Konsumenten - Bundesrat setzt das neue Konsumkreditgesetz auf den 1. Januar 2003 in Kraft
Bern, 6.11.2002 - Wer künftig einen Konsumkreditvertrag abschliesst, geniesst einen besseren Schutz. Der Bundesrat hat das neue Konsumkreditgesetz und die Ausführungsverordnung auf den 1. Januar 2003 in Kraft gesetzt. In Zukunft können Konsumkreditgeschäfte in der ganzen Schweiz wieder auf der gleichen Rechtsgrundlage abgewickelt werden.