Nummernportabilität zwischen Fernmeldedienstanbietern
Biel-Bienne, 29.2.2000 - Die Telefonkunden können beim Wechsel der Telefongesellschaft ihre bisherige Telefonnummer behalten. Ab dem 1. März 2000 können die Konsumentinnen und Konsumenten ihren Anbieter von Telefondiensten wechseln, ohne gleichzeitig ihre bisherige Telefonnummer zu verlieren. Rufnummern von Mobiltelefonen, Festnetzanschlüssen und Mehrwertdiensten können beim Wechsel der Telefongesellschaft behalten werden. Damit erfolgt ein weiterer wichtiger Schritt in der Marktöffnung zugunsten der Konsumentinnen und Konsumenten.