Neue Verjährungsregelung für Straftaten - Sonderregelung für Delikte an Kindern
Bern, 12.9.2002 - Der Bundesrat hat am Mittwoch eine neue, vereinfachte Verjährungsregelung für alle Straftaten auf den 1. Oktober 2002 in Kraft gesetzt. Für Sexual- und Gewaltdelikte an Kindern gilt eine Sonderregelung, welche die spezifischen Probleme der jungen Opfer berücksichtigt.