Genetische Untersuchungen beim Menschen umfassend regeln - Bundesrat setzt klare Leitplanken
Bern, 11.9.2002 - Die Voraussetzungen für Untersuchungen des menschlichen Erbgutes sollen klar und umfassend geregelt werden. Die Regelung bezweckt, die Menschenwürde zu schützen, Missbräuche zu verhindern und die Qualität der Untersuchungen zu sichern. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zum Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen verabschiedet.