Teilnahme an Schenk-Kreisen ist strafbar und finanziell äusserst riskant - BJ warnt vor verbotenem Schneeballsystem
Bern, 10.9.2002 - Das Bundesamt für Justiz (BJ) warnt davor, sich durch Versprechen wie Erhaltung von Lebenskraft, Liebe, Heilung, Erfüllung oder Reichtum irreleiten zu lassen und einem sich vorab in verschiedenen Deutschschweizer Kantonen verbreitenden verbotenen Schenk-Kreis beizutreten. Wer an einem Schenk-Kreis teilnimmt, riskiert den Verlust seiner gesamten Einlagen und macht sich strafbar. Denn bei solchen Schenk-Kreisen handelt es sich um ein gemäss Lotteriegesetz verbotenes Schneeballsystem. Wer sich an einem Schenk-Kreis beteiligt, kann mit Busse bis zu 10 000.- Franken oder mit Gefängnis bestraft werden und muss mit der Konfiskation des Gewinns rechnen.