Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Teilrevision des Asylgesetzes
Bern, 4.9.2002 - Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zur Änderung des Asylgesetzes verabschiedet. Hauptpfeiler der Asylgesetzrevision bilden die Drittstaatenregelung, ein neues Finanzierungsmodell, die Rechtsstellung der heute vorläufig Aufgenommenen, das Asylverfahren und die Beschwerdemöglichkeit an den Empfangsstellen und Flughäfen sowie das Arbeitsverbot. Gleichzeitig soll auch das Krankenversicherungsgesetz angepasst werden.