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Veröffentlicht am 25. Februar 2000

Verbotene Werbung in den Programmen von Radio DRS

Biel-Bienne, 25.2.2000 - BAKOM beanstandet Hinweise auf kulturelle Veranstaltungen gegen Entgelt. Für die auf Schweizer Radio DRS1 und DRS3 ausgestrahlten Hinweise auf kulturelle Events erhält die SRG eine Gegenleistung und verletzt dadurch das Werbeverbot in den Radioprogrammen der SRG.