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Veröffentlicht am 13. Mai 2002

Freizügigkeit für Anwältinnen und Anwälte - Anwaltsgesetz tritt am 1. Juni 2002 in Kraft

Bern, 13.5.2002 - Ab 1. Juni 2002 können Anwältinnen und Anwälte ohne zusätzliche Bewilligung in der ganzen Schweiz vor Gericht auftreten. Auf diesen Zeitpunkt tritt das Anwaltsgesetz zusammen mit den sektoriellen Abkommen in Kraft. Das neue Gesetz regelt auch die Zulassungsbedingungen für Anwältinnen und Anwälte aus Mitgliedstaaten der EU und der EFTA.