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Veröffentlicht am 10. April 2002

Opfer von Verkehrsunfällen werden besser geschützt

Bern, 10.4.2002 - Wer im Ausland Opfer eines Verkehrsunfalls wird, soll die Schadenersatzansprüche gegen den ausländischen Haftpflichtversicherer im Inland geltend machen können. Diese Erleichterung ist der Hauptzweck der so genannten Besucherschutz-Richtlinie, welche die Europäische Union bis zum 20. Januar 2003 einführen wird. Die Schweiz übernimmt ihrerseits den Inhalt der Richtlinie in ihr nationales Recht. Der Bundesrat hat die entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.