Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 27. März 2002

Voraussetzungen für Sterilisationen regeln und Opfer von Zwangssterilisationen entschädigen - EJPD schickt Vorschläge der Rechtskommission des Nationalrates in die Vernehmlassung

Bern, 27.3.2002 - Opfer von Zwangssterilisationen sollen eine Entschädigung und Genugtuung beantragen können. Mit einer Regelung der Sterilisation auf Bundesebene sollen künftige Missbräuche verhindert werden. Dies sieht der Entwurf zu einem Bundesgesetz über Sterilisationen vor, den das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) im Auftrag der Rechtskommission des Nationalrates bis Ende Juni 2002 in die Vernehmlassung schickt.