Schweiz ist für Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof gerüstet
Bern, 14.2.2002 - Die Schweiz hat die nötigen Vorkehren getroffen, um mit dem Internationalen Strafgerichtshof zusammenarbeiten zu können. Der Bundesrat hat am Mittwoch die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen auf den Zeitpunkt in Kraft gesetzt, an dem der Gerichtshof seine Tätigkeit aufnehmen wird.