Geltungsbereich des Anwaltsgesetzes wird ausgedehnt - Bundesrat verabschiedet Botschaft
Bern, 30.1.2002 - Der persönliche Geltungsbereich des Anwaltsgesetzes wird auf Anwältinnen und Anwälte, die Angehörige von EFTA-Staaten sind und in der Schweiz Parteien vor Gericht vertreten wollen, ausgedehnt. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zu dieser kleinen Gesetzesrevision verabschiedet. Das Anwaltsgesetz wird voraussichtlich im kommenden Frühjahr zusammen mit den sektoriellen Verträgen in Kraft treten.