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Veröffentlicht am 19. Januar 2006

Urteile der Asylrekurskommission betreffend die Roma-Familie aus Rüschlikon

Bern-Zollikofen, 19.1.2006 - Die Schweizerische Asylrekurskommission (ARK) hat am 13. Januar 2006 über die Beschwerde betreffend Aufhebung der vorläufigen Aufnahme der Familie entschieden. Sie kommt in vier Urteilen zum Schluss, dass der Familienvater und der volljährige Sohn die Schweiz zu verlassen haben. Die Mutter mit den minderjährigen Töchtern sowie die volljährige Tochter mit ihrem Kleinkind können einstweilen hier bleiben.