Flüchtlingshelfer werden rehabilitiert - Bundesrat setzt neues Gesetz auf den 1. Januar 2004 in Kraft
Bern, 28.11.2003 - Die Strafurteile gegen Personen, die zur Zeit des Nationalsozialismus verfolgten Menschen zur Flucht verholfen haben, werden aufgehoben. Zudem werden die Flüchtlingshelfer rehabilitiert. Der Bundesrat setzt das Bundesgesetz über die Aufhebung von Strafurteilen gegen Flüchtlingshelfer zur Zeit des Nationalsozialismus auf den 1. Januar 2004 in Kraft.