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Veröffentlicht am 5. Dezember 2008

Whistleblower sollen besser geschützt werden; Bundesrat schickt Teilrevision des Obligationenrechts in die Vernehmlassung

Bern, 5.12.2008 - Wer Missstände am Arbeitsplatz meldet, soll künftig besser vor einer Kündigung geschützt werden. Dies sieht eine Teilrevision des Obligationenrechts vor, die der Bundesrat am Freitag in die Vernehmlassung geschickt hat.