Whistleblower sollen besser geschützt werden; Bundesrat schickt Teilrevision des Obligationenrechts in die Vernehmlassung
Bern, 5.12.2008 - Wer Missstände am Arbeitsplatz meldet, soll künftig besser vor einer Kündigung geschützt werden. Dies sieht eine Teilrevision des Obligationenrechts vor, die der Bundesrat am Freitag in die Vernehmlassung geschickt hat.