Die Gesellschaft vor gefährlichen Straftätern schützen - Volksabstimmung vom 8. Februar 2004
Bern, 18.11.2003 - Das Strafgesetzbuch und die Volksinitiative «Lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter» verfolgen das gleiche Ziel. Doch im Ergebnis schützt das umfassende Sicherheitskonzept des revidierten Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches die Gesellschaft besser vor gefährlichen Straftätern als die unvollständige und mit Schwächen behaftete Volksinitiative, über die Volk und Stände am 8. Februar 2004 abstimmen.