Mehr Schutz für Opfer von häuslicher Gewalt - EJPD schickt Vorschläge der Rechtskommission des Nationalrates in die Vernehmlassung
Bern, 12.11.2003 - Die Gerichte sollen künftig zum Schutz der Opfer eine gewalttätige Person anweisen können, die gemeinsame Wohnung zu verlassen. Der Entwurf eines neuen Artikels im Zivilgesetzbuch der Rechtskommission des Nationalrates wird vom Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) im Auftrag der Kommission bis Ende Februar 2004 in die Vernehmlassung geschickt.