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Veröffentlicht am 26. September 2003

Opfer sollen weiterhin eine Genugtuung erhalten - Bundesrat nimmt Kenntnis von den Vernehmlassungsergebnissen

Bern, 26.9.2003 - Opfer von Straftaten sollen weiterhin eine Genugtuung erhalten. In der Vernehmlassung zur Totalrevision des Opferhilfegesetzes hat sich eine klare Mehrheit für die Beibehaltung der Genugtuung ausgesprochen. Diese soll jedoch plafoniert werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis genommen und das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine Botschaft auszuarbeiten.